ALLGEMEINE VERTRAGS- & GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AVGB)

Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Die nachfolgenden Bedingungen dienen der rechtlichen Absicherung und transparenten Zusammenarbeit. 

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen 

Diese AVGB gelten für alle Leistungen von KnustKunst (nachfolgend „AN“). Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung als vereinbart, soweit diese AVGB keine abweichenden Regelungen treffen. Angebote des AN sind bis zur schriftlichen Beauftragung (auch per E-Mail oder Messenger) freibleibend. 

§ 2 Leistungsumfang & Nachträge 

Der Leistungsumfang wird durch das schriftliche Angebot definiert. Der AN ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrages nach Vertragsschluss stellen Nachträge dar und werden gesondert vergütet. Mehraufwand durch unrichtige Angaben des AG oder mangelnde Vorbereitung des Objekts trägt der AG. 

§ 3 Urheberrecht & Werknutzung 

Alle Entwürfe, Konzepte und das fertige Werk sind urheberrechtlich geschützte Leistungen des AN (§ 2 UrhG). Der AG erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht am Werk. Eine Veröffentlichung von Entwürfen vor Auftragserteilung ist untersagt. Der AN ist berechtigt, das Werk zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Print) zu dokumentieren und zu nutzen. Das „KNUSTKUNST“-Logo darf dezent am Werk angebracht werden (Abwahl vorab kostenfrei möglich). 

§ 4 Künstlerische Freiheit & Ausführung 

Die Ausführung erfolgt als künstlerische Individualleistung (Art. 5 Abs. 3 GG). Handwerkliche Abweichungen zum Entwurf in Form, Farbe und Position sind aufgrund der Untergrundbeschaffenheit und Freihandumsetzung unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Die Terminierung erfolgt durch den AN witterungsabhängig. Witterungsbedingte Unterbrechungen hemmen die Ausführungsfrist (§ 6 VOB/B). 

§ 5 Mitwirkung & Baufreiheit 

Der AG stellt sicher, dass das Objekt zum vereinbarten Termin frei von Hindernissen (Unrat, Bewuchs, Insektenbefall) ist und die bauliche Tragfähigkeit sowie Arbeitssicherheit gewährleistet sind. Wasser und Strom stellt der AG bauseits kostenfrei zur Verfügung. Verzögerungen durch mangelnde Baufreiheit werden dem AG nach gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. 

§ 6 Bauphysikalische Besonderheiten & Haftung 

Wichtiger Hinweis: Farbaufträge (insb. Lacke/Graffiti) können eine Porenversiegelung bewirken. Dies beeinträchtigt die Diffusionsfähigkeit mineralischer Untergründe. Diese Eigenschaft ist materialimmanent und stellt keinen fachlichen Mangel dar. Die Haftung für daraus resultierende Folgeschäden (z.B. Feuchtigkeitsstau) ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen. 

§ 7 Abnahme & Gefahrenübergang 

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Das Werk gilt als abgenommen (fiktive Abnahme), wenn der AG die Leistung nutzt, die Rechnung ohne Vorbehalt zahlt oder nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den AG über. 

§ 8 Vergütung & Eigentumsvorbehalt 

Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Der AN ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen (§ 16 VOB/B). Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt das Werk sowie sämtliche Nutzungsrechte im Eigentum des AN. 

§ 9 Datenschutz (DSGVO) 

Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des AG (Name, Anschrift, EMail) zur Vertragserfüllung, Korrespondenz und Abrechnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektabwicklung (z.B. Logistik, Behörden) zwingend erforderlich ist. Der AG hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. 

§ 10 Sicherheit & Schlussbestimmungen 

Entfernte Sicherheitsmarkierungen sind vom AG auf eigene Kosten wiederherzustellen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des AN. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 

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